Regulierung ist nicht Zensur!

VAP- Obmann Werner Müller pocht auf das unbestrittene Recht auf Verdienst der Kreativ- und Medienwirtschaft

 Am 20. Juni 2018 hat der Rechtsausschuss im Europaparlament für die Reform der Copyright-Richtlinie gestimmt, die unter anderem vorsieht, dass Internet-Plattformen professionell hergestellte Inhalte vergüten und das Hochladen von geschützten Inhalten verhindern soll. Dabei werden weder personenbezogene Daten verwendet noch das Nutzungsverhalten von Usern gespeichert. Die Richtlinie stellt auch ausdrücklich klar, dass die Grundrechte zu wahren sind und – selbstverständlich – keine Verpflichtung zum allgemeinen Monitoring des Internets begründet wird.

Werner Müller, Obmann des Vereins für Antipiraterie der Filmwirtschaft VAP begrüßt in diesem Zusammenhang, dass damit der „Enteignung durch Internet-Plattformen“ ein Riegel vorgeschoben würde. „Die Filmwirtschaft lebt Meinungsfreiheit und Vielfalt“, betonte er in einem Statement gegenüber der APA. Aber man müsse „jene Technologie, die bereits jetzt zur gezielten Abwehr von illegalem Content eingesetzt wird“, auch verwenden dürfen. „Das Urheberrecht ist ein Grundrecht und kein Recht zweiter Klasse.“ Es brauche „adäquate Maßnahmen, die den Schutz der Rechteinhaber garantieren“. Es könne nicht sein , dass grosse international agierende Online-Plattformen jegliche Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen ablehnen , gleichzeitig weder Lizenzeinnahmen zu Gunsten der KünstlerInnen noch der kreativen Filmschaffenden und der Filmproduktionsunternehmen fliessen.

Hier brauche es eine Regulierung, die den Bedürfnissen der KonsumentInnen ebenso genügt wie den berechtigten Interessen der RechteinhaberInnen.

Gegner der geplanten Regelung verkennen die Parallelen zwischen persönliche Daten und geistigem Eigentum. Sie fordern richtigerweise die Sicherung der Privatsphäre und des Datenschutzes durch ein informiertes und unmissverständliches Einverständnis des individuellen Nutzers, gewähren der Kreativ- und Medienwirtschaft jedoch nicht diesen umfassenden Schutz hinsichtlich der Aktivitäten der Internet-Plattformen. In der Copyright-Richtlinie geht es um das Recht des Kreativen, selbst zu entscheiden, ob, wie, mit wem und zu welchen Konditionen er sein Werk teilen möchte.

„Es ist Zeit , für das Netz , erwachsen zu werden, „ so Müller abschließend.