Start-Stipendien für Filmkunst

Unter dem Titel Start-Stipendien 2020 schreibt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs aus. Die Start- Stipendien stellen eine Anerkennung und Förderung junger Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in das professionelle Kunstschaffen erleichtern.
Stipendien
Die fünf zu vergebenden Stipendien haben eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je 7.800 Euro dotiert. Mit dem Start-Stipendium für Filmkunst ist die verpflichtende Teilnahme an Workshops in Wien verbunden. Die jeweiligen Projektvorhaben müssen im Jahr 2020 begonnen werden. Alleinerzieherinnen bzw. Alleinerzieher erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von 200 Euro pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.
Voraussetzungen
Bewerben können sich RegisseurInnen oder DrehbuchautorInnen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt seit mindestens drei Jahren in Österreich haben (per Meldezettel nachzuweisen),
. (1)  deren einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt oder
. (2)  die nach dem 31.12.1985 geboren wurden.
Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden.
Bewerbungsunterlagen
Für die Bewerbung sind folgende, mit Namen gekennzeichnete Unterlagen per E-Mail an if@bka.gv.at einzureichen:
. (1)  Bewerbungsformular „Start-Stipendien“: Das Formular ist auf der Homepage des Bundeskanzleramts zu finden, ggf. ergänzt durch die „Erklärung zur Berücksichtigung des AlleinerzieherInnenbonus“.
 Bitte unterschrieben als Scan!
. (2)  Beschreibung des geplanten Filmvorhabens
: Zu beschreiben ist ein Filmprojekt, das während der Laufzeit des Stipendiums weiterentwickelt werden soll. Zulässig sind abendfüllende Spiel- bzw. Dokumentarfilme in der Stoffentwicklungsphase. Nicht zulässig sind Bakkalaureat- oder Diplomfilme, Auslandspraktika, Equipmentankäufe oder ähnliches.
. (3)  Dokumentation der filmischen Arbeit
Anzufügen sind ein Referenzfilm (per Link) sowie eine Übersicht eigener Filme und ggf. der Filmfestivals, an denen ein eigener Film teilgenommen hat.
. (4)  Lebenslauf
: Anzugeben sind Geburtsdatum, Geburtsort und Angaben zur Ausbildung und zur bisherigen künstlerischen bzw. beruflichen Tätigkeit.
. (5)  Abschlusszeugnisse In Kopie.
Bewerbungsfrist

Bewerbungen sind bis zum 31. März 2020 ausschließlich per E-Mail an if@bka.gv.at zu  richten.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von einer Fachjury ausgewählt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung der Jury-Entscheidung erfolgt.
Im Falle von Rückfragen wenden Sie sich bitte an Stefan Hahn unter +43 1 531 15-206882 bzw. per E-Mail an stefan.hahn@bka.gv.at.
Alle Unterlagen unter: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/kunst-und-kultur/film/foerderungen.html