Buchhandel erhält 40 Prozent Umsatzersatz + weitere Förderung

Nach einer am 23. November 2020 veröffentlichten Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen bekommen Buchhandlungen einen Umsatzersatz in Höhe von 40%. Zuvor waren nur 20% im Gespräch, wogegen es erhebliche Proteste gab.
„Wir freuen uns über den Umsatzersatz, gerade der Buchhandel leidet unter den geschlossenen Geschäften und unter dem Marktdruck von Amazon. Nun haben wir mit diesem Umsatzersatz und den funktionierenden Online-Shops der österreichischen Buchhändler eine Chance gegen den Lock Down, um das so wichtige Weihnachtsgeschäft halbwegs über die Runden zu bringen,“ so Benedikt Föger, Präsident des Hauptverbands des Österreichischen Buchhandels (HVB).

Weiters werden auf Initiative des Hauptverband des Österreichischen vom Kultur-Ministerium des Landes eine Soforthilfe über insgesamt 200.000 Euro bereitgestellt. Gefördert werden soll damit der bundesweite Digitalisierungs-Ausbau von Kommunikations- und Distributionsmaßnahmen in der Buchbranche.
Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer: „Die ‚Digitalförderung Buchwirtschaft‘ in Höhe von 200.000 Euro soll rasch Zuschüsse für die Digitalisierung der Kommunikations- und Vertriebswege ermöglichen. Österreichs Buchhändlerinnen und Buchhändler haben sich schon bisher vorbildhaft auf die Herausforderungen dieser Krise eingestellt. Die Buchwirtschaft und somit die Nahversorgung mit Literatur weiter zukunftsfit zu machen, ist mir persönlich ein großes Anliegen – gerade vor dem Hintergrund des derzeitigen Lockdowns, der auch die Buchbranche direkt betrifft.“
Die Fördergelder stehen umgehend zur Verfügung, Anträge werden zentral vom Hauptverband des Österreichischen Buchhandels (HVB) abgewickelt. Die Möglichkeiten für eine Förderung erstrecken sich von der Anschaffung zeitgemäßer Software über die Einrichtung von benutzerfreundlichen Webshops bis zu entsprechenden Auftritten in sozialen Medien. Die Homepage digitalfoerderung.at ist online, Anträge können ab sofort dort gestellt werden.