Änderung des Produzentenhonorars beim Filminstitut

Mit Wirkung 1.9.2019 wird das Produzenten-Honorar gestaffelt auf max. 5 % angehoben; für 1-Personenunternehmen (EPUs) gelten Sonderregelungen.
Die Neuregelung gilt für alle Anträge auf Herstellungsförderung ab 1.9.2019 und dient der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit heimischer Produktionsfirmen im internationalen Vergleich.