BMKÖS: Veranstalterschutzschirm & Gutscheinlösung laufen weiter

Kultur ist „Kitt“ einer Gesellschaft, plädiert Staatssekretärin Andrea Mayer (Foto: Lechner)

Mit dem breiten Instrumentarium an staatlichen Unterstützungen, die aus den Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für den Kunst- und Kulturbereich auf den Weg gebracht wurden, befasste sich der parlamentarische Kulturausschuss.
Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer erklärte, die Phase der breiten Hilfsmaßnahmen sei mit Ende März 2022 abgeschlossen worden. Einige gezielte Maßnahmen führe der Bund jedoch fort, zudem sei die Bundesregierung auch immer bereit, Kunst und Kultur zu unterstützen, wenn eine veränderte Pandemiesituation es erfordere.

Im Rahmen des Kunst- und Kulturbudgets wurden aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds Mittel für den
Bundestheater-Konzern, die Bundesmuseen inklusive Österreichische Nationalbibliothek und die Leopold-Museum-Privatstiftung bereitgestellt. Auch wurden daraus der COVID-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) und der Überbrückungsfonds für selbstständige Künstlerinnen und Künstler dotiert.
Staatssekretärin Mayer betonte, Kunst und Kultur seien ein zentraler Bestandteil und der „Kitt“ einer freien und demokratischen Gesellschaft. Die Bundesregierung vertrete den Standpunkt, dass Kunst und Kultur für Österreich von besonderer Bedeutung seien und sie daher stets bereit sei, umfassend zu helfen. Es sei ein sehr zielgerichtetes und flexibles Instrumentarium an Hilfen geschaffen worden. Die Phase der breiten Hilfszahlungen, mit der man auf die Pandemiesituation reagiert habe, sei mit Ende März beendet worden. Nun sei man in einer Übergangsphase, die aber sehr genau beobachtet werden. Einzelne Hilfsmaßnahmen würden noch einige Zeit weiterlaufen, da man sich dessen bewusst sei, dass der Kulturbereich immer noch unter den Folgen der Krise leide. Zudem sei man darauf eingestellt, die Hilfen wieder hochzufahren, falls es im Herbst wieder zu pandemiebedingten Einschränkungen im Kulturbereich kommen sollte.

Insgesamt habe der Bund von Beginn der Pandemie bis 31. März 2022 aus COVID-19-Mitteln 448 Mio. € für den Kunst- und Kulturbereich aufgewendet. Nicht enthalten in dem Betrag seien weitere Maßnahmen, wie die Mittel für Kurzarbeit, Verlustersatz und der Ausfallsbonus. Alleine über den Überbrückungsfonds für KünstlerInnen seien bis 155,9 Mio. € ausbezahlt worden, teilte die Staatsekretärin mit. Damit habe man insgesamt 10.005 Personen unterstützen können, von denen 62% in Wien leben. Nur 3,6% der gestellten Anträge seien abgelehnt worden.
Weiterhin gelte der Veranstalterschutzschirm mit einem Haftungsrahmen von 300 Mio. €, auch die Gutscheinlösung laufe weiter,
Bis 30. April sei es zudem noch möglich, Anträge an den Überbrückungsfonds für KünstlerInnen zu stellen. Anträge an den Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) seien noch bis 30. Juni, an den Härtefallfonds bis 2. Mai möglich.