Bonus für zusätzliche Arbeitsplätze

Seit 1. Juli 2017 gibt es neue Regeln für den sogenannten Beschäftigungsbonus des austria wirtschaftsservice (aws), der auch für Musik- bzw. Filmbetriebe interessant sein könnte. Es werden dabei Arbeitsplätze bis zu 50 % für maximal 3 Jahre gefördert.

Und das sind die Eckpunkte:

•    Der Antrag ist bei der austria wirtschaftsservice (aws) zu stellen und neben dem Betriebsinhaber/vertretungsbefugte Geschäftsführer auch vom Wirtschaftsprüfer/Steuerberater mit zu fertigen.

•    Es werden bis zu 50% der vom Dienstgeber zu tragenden Lohnnebenkosten für maximal 3 Jahre gefördert.

•    Zusätzlich ist ein Arbeitsplatz dann, wenn der Beschäftigtenstand im Jahresvergleich (5 Stichtage, der höchste Wert/Referenzwert zählt) erhöht wird.

Der Beschäftigtenstand muss zum Abrechnungsstichtag, 1 Jahr nach Einstellung des ersten neuen Mitarbeiters, höher sein als der Referenzwert.

Die Ermittlung des Referenzwertes:
Es werden die Beschäftigtenstände an 5 Stichtagen des vorangegangenen Jahres verglichen und der höchste Wert ermittelt. Der höchste Beschäftigtenstand der 5 Stichtage bildet den Referenzwert für die Beurteilung der Zusätzlichkeit.

•    Zur Erfüllung der Zusätzlichkeit muss der Referenzwert am Abrechnungsstichtag (12 Monate nach Beginn des ersten als zusätzlich gemeldeten Dienstverhältnisses) überschritten werden. Beschäftigungsrückgänge müssen zwischenzeitlich aufgefüllt werden, bevor ein Arbeitsverhältnis zusätzlich und damit förderbar wird.

•    Der Abrechnungsstichtag für die Beurteilung der Zusätzlichkeit bleibt gleich, auch wenn das zusätzliche Dienstverhältnis nur 4 Monate dauert.

•    Verschiebungen von Beschäftigten im Konzern oder Aus- und Umgründungen von Unternehmen, um in den Genuss der Förderung zu kommen, sollen weitgehend eingeschränkt werden. Der Arbeitnehmer darf in den letzten 6 Monaten nicht im Konzernverbund in einem Arbeitsverhältnis oder als Leiharbeitnehmer tätig gewesen sein. Der Wirtschaftsprüfer/Steuerberaters muss diesbezügliche Bestätigungen ausstellen.

•    Der zusätzlich beschäftigte Arbeitnehmer muss:
–    in den letzten 3 Monaten zumindest einmal beim AMS arbeitslos gemeldet gewesen sein und entweder österreichischer Staatsbürger, EWR-Bürger im Besitz einer EU-Anmeldebescheinigung oder Drittstaatsangehöriger mit geeigneten Aufenthaltstitel (etwa Rot-Weiß-Rot-Karte plus) sein oder
–    in den letzten 12 Monaten Abgänger einer gesetzlich geregelten mindestens 4 Monate dauernden Ausbildung einer österreichischen Bildungseinrichtung gewesen sein („Bildungsabgänger“) oder
–    in den letzten 12 Monaten in Österreich mindestens 4 Monate (voll- oder teilversichert[1]) erwerbstätig („Jobwechsler“) gewesen sein.

•    Das zusätzlich geschaffene förderfähige Arbeitsverhältnis muss ein Mindestbeschäftigungsausmaß von zumindest 38,5 Wochenstunden (entspricht Vollzeitäquivalent) umfassen und mindestens 4 Monate dauern.

•    Zu den geförderten Lohnnebenkosten zählen:
–    Krankenversicherungsbeitrag
–    Unfallversicherungsbeitrag
–    Pensionsversicherungsbeitrag
–    Arbeitslosenversicherungsbeitrag
–    IESG-Zuschlag
–    Wohnbauförderungsbeitrag
–    Mitarbeitervorsorge (BMSVG)
–    Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds
–    Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage der Wirtschaftskammer)
–    Kommunalsteuer

Gefördert werden jene Lohnnebenkosten, die nach der Antragstellung über die Dauer von 3 Jahren nachweislich gezahlt werden. Obergrenze ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage.

•    Abrechnungsstichtag und Auszahlung
Innerhalb von 3 Monate nach Ende des ersten Abrechnungszeitraums (1 Jahr nach Beginn des ersten förderbaren Dienstverhältnisses) ist ein Sachbericht und ein zahlenmäßiger Nachweis der gezahlten Dienstgeberbeiträge vorzulegen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach einer Überprüfung der Fördervoraussetzungen umgehend.

Diese Vorgangsweise wiederholt sich in den beiden Folgejahren.

•    Ausschluss von Doppelförderungen
Eine Kombination mehrerer Förderungen (etwa AMS-Eingliederungsbeihilfe und Beschäftigungsbonus für dieselbe Person) ist ausgeschlossen.

Die Fördervoraussetzungen sind im Detail sehr komplex ausgestaltet. Unter https://www.beschaeftigungsbonus.at/ findet sich eine umfangreiche Liste von FAQs.