CCA-Venus 2023: Creativ Club Austria lädt zur Einreichung

Das Rennen um den wichtigsten Kreativpreis des Landes ist eröffnet. Seit mehr als 50 Jahren prämiert der Creativ Club Austria kreative Bestleistungen und gibt deren Machern und Auftraggebern eine Bühne. Dafür sucht die Jury der CCA-Venus auch heuer wieder nach wegweisenden Kreativarbeiten.

Das sind die Neuerungen für die CCA-Venus 2023
Die Kategorie „Social & Influencer“ ist neu und für „Eigenwerbung“ gibt es eine eigene Kategorie. Zu den bisherigen Special Awards „Client of the Year“, „Creative Lead of the Year“ und „Student of the Year“ reiht sich der neue Award „Regional Creative Lead“, der erstmals einen Creative Lead pro Bundesland prämiert. Wer die meisten Punkte im Zuge des offiziellen CCA-Venus-Rankings (Shortlist: ein Punkt, Bronze zwei, Silber vier, Gold sechs und Grand Prix zehn Punkte) für sich verbuchen kann, sichert sich eine goldene Venus – für Platz zwei und drei gibt es zudem eine Urkundenauszeichnung.
Ab heuer möchte der Creativ Club Austria mit der „Venus für Change“ auch Kreativarbeiten auszeichnen, die rund um das Thema Nachhaltigkeit brillieren. Mit „Der Venus“ werden zudem künftig wegweisende Arbeiten prämiert, die die Geschlechtergerechtigkeit theamtisieren. Die Jurys können Arbeiten für diese Auszeichnung beim Juryvorsitz nominieren. Die Juryvorsitzenden können mit einfacher Mehrheit eine Arbeit mit der „Venus for Change“ oder „Der Venus“ auszeichnen.

Teilnahmebedingungen und Eckdaten
Eingereicht werden kann in 20 Hauptkategorien. Zur CCA-Venus 2023 sind alle Arbeiten zugelassen, die für den österreichischen Markt konzipiert und dort zwischen 1. März 2022 und 28. Februar 2023 erstmals veröffentlicht wurden. Ausgenommen sind Einreichungen in der Kategorie „Creative Effectiveness“. Hier können nur Arbeiten eingereicht werden, die zuvor bei der CCA-Venus 2022 mit Gold, Silber, Bronze oder Shortlist ausgezeichnet wurden. Für die Kategorie „Creative Business Transformation“ gilt ein Veröffentlichungszeitraum von drei Jahren, also 1. März 2020 bis 28. Februar 2023. Zugelassen sind auch Arbeiten für ausländische Märkte, die am Wirtschaftsstandort Österreich entstanden sind. Arbeiten, die lediglich für Österreich adaptiert wurden, sind nicht zugelassen.
Weitere Informationen zu den Kategorien und Einreichbedingungen finden sich auf https://creativclub.at.