Fisa: neue Regelungen

Beispiel einer internationalen Koproduktion: A fortunate Man

Wie das BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort als Träger der Filmförderung FISA (Filmstandort Österreich) mitteilt, gelten auf Grund der Ergebnisse der Evaluierung der Förderung und der entsprechenden Beiratsbeschlüsse ab 1.5.2018 folgende Regelungen

1) Anhebung auf Förderungsintensität von 25% für internationale Koproduktionen
2) Beibehaltung der geltenden generellen Förderintensität von 20%
3) Alle Einreicher können daher ex nunc nach den neuen Modalitäten bereits jetzt einreichen.
4) Änderung bei Internationalen Produktionen /Serviceproduktionen: Senkung der Herstellungskosten für Spielfilm von derzeit 8 Mio. Euro auf 4 Mio. Euro bzw. für Dokumentarfilm von 1 Mio. Euro auf 500.000,- Euro. Senkung der Minimum-Ausgaben in Ö von 1 Mio. Euro auf 400.000,- Euro. Eine Senkung soll die Attraktivität des Filmstandorts Österreich bei internationalen Produktionen steigern.

Ab sofort können Anträge mit den geänderten Vorgaben entgegengenommen werden.Bei Fragen steht das Team von FISA – Filmstandort Austria gerne zur Verfügung.
https://www.filmstandort-austria.at/

Foto: Satel Film/Lepsi