Nationalrat: Schutzschirm für Veranstaltungsbranche einstimmig beschlossen

Vor dem Hintergrund des massiven Einbruchs in der auch für den Tourismus relevanten Veranstaltungsbranche aufgrund der Corona-Krise beschloss der Nationalrat in seiner Sitzung vom 14.10. einstimmig einen Schutzschirm über 300 Mio. € für die Veranstaltungs- und Kongresswirtschaft, der zur weiteren Abfederung der COVID-19-Folgen beitragen soll.
Im einstimmig vom Nationalrat beschlossenen Initiativantrag der Koalitionsparteien für einen Schutzschirm über 300 Mio. € für die Veranstaltungsbranche ist vorgesehen, dass der Bund im Wege von Haftungen nicht stornierbare Kosten übernimmt, wenn schon in die Wege geleitete Veranstaltungen nicht oder nur reduziert stattfinden können. Damit soll es eine gewisse Planungssicherheit für die auch für den Tourismus relevante Veranstaltungsbranche geben, die aufgrund der COVID-19-Krise massive Einbrüche zu verzeichnen hatte.
Die rechtliche Grundlage wird über eine Änderung des Bundesgesetzes über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geschaffen. In weiterer Folge sollen Förderrichtlinien, die noch erarbeitet werden müssen, im Detail festlegen, welche Kosten tatsächlich erstattet werden können.

ÖVP: Schutzschirm ergänzt Maßnahmen für Tourismusbranche und Kulturbetrieb
Die Corona-Pandemie habe insbesondere den Städtetourismus hart getroffen, gerade hier seien Veranstaltungen als Tourismusfaktor wichtig, daher sei der Antrag auf Hilfe für die Veranstaltungsbranche ausgerichtet. ÖVP-Kultursprecherin Maria Großbauer wies die Darstellung der SPÖ zurück, dass Kunst und Kultur in der Krise nicht ausreichend unterstützt würden. Das Gegenteil sei der Fall. Kunst und Kultur seien gerade in Österreich ein wichtiger Motor für den Tourismus.

SPÖ fordert mehr Unterstützung für Kunst und Kultur
Die Darstellung des Finanzministers, dass Österreich gut durch die Krise gekommen sei, stimme leider nicht. Die Kennziffern würden eine andere Sprache sprechen. Die Bundesregierung müsse nun dringend Maßnahmen setzen, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, Unternehmen das Überleben sichern, die Kaufkraft vor allem kleiner Einkommen sichern und durch öffentliche Investitionen Wachstum stimulieren. Die Budgetpolitik der Bundesregierung lasse nichts davon erkennen, sie verstehe offenbar ökonomische Zusammenhänge nicht.
Die SPÖ brachte einen gemeinsamen Entschließungsantrag von SPÖ und NEOS ein, in dem gefordert wird, dass nicht nur VeranstalterInnen, sondern auch deren Vertragspartner, also KünstlerInnen und TechnikerInnen, über den Schutzschirm entschädigt werden. Für Kunst und Kultur solle zudem eine eigene Anlaufstelle im Kulturministerium und ein eigener Rettungsschirm geschaffen werden. Der Antrag fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

FPÖ: Bundesregierung muss ausschließen, dass es zu weiterem Lockdown kommt
Grundsätzlich sei die FPÖ für die Unterstützung der Unternehmen und werde daher dem Rettungspaket zustimmen. Planungssicherheit könne aber nicht erreicht werden, solange offenbleibe, was die Regierung an Corona-Maßnahmen setzen werde.

Grüne: Schutzschirm gibt dringend benötigte Planungssicherheit
Die Lage der Veranstaltungsbranche sei zweifelllos unerfreulich. Der Städtetourismus habe auch durch Absagen im Kongress- und Veranstaltungsbereich massive Einbußen erlitten. Mit den Haftungsübernahmen wolle man wieder Planungssicherheit schaffen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen, wie etwa Gutscheine, würden nur kurzfristig wirken und seien zudem nicht treffsicher. Der geplante Schutzschirm gebe der Veranstaltungsbranche hingegen auf längere Sicht Sicherheit und eine Zukunftsperspektive. Elisabeth Götze (Grüne) fügte hinzu, dass die Veranstaltungsbranche, die mehr als 3% der Erwerbstätigen in Österreich beschäftigt, einen wichtigen Wirtschaftsfaktor darstellt.

NEOS: KünstlerInnen müssen explizit berücksichtigt werden
Auch für die NEOS ist die Planungssicherheit der wichtige Faktor für die Veranstaltungsbranche. Allerdings seien die Aussagen, wie der Schutzschirm ausgestaltet werde, noch sehr vage, da noch keine Richtlinien vorliegen würden. Es sehe auch danach aus, dass nur Unternehmen berücksichtig seien, gemeinnützige Vereine hingegen nicht. Damit wären wieder große Teile der Kultur nicht erfasst. Hier müsse sichergestellt sein, dass auch Gagen von KünstlerInnen und Vertragspartner in den Haftungsübernahmen inkludiert sind. Kunst und Kultur brauchen einen eigenen Schutzschirm, der ihren Bedürfnissen angepasst ist,