Ö3 darf künftig live/Visual senden

Gemäß einer Entscheidung der Medienbehörde KommAustria  darf der ORF künftig sein Online-Angebot oe3.ORF.at durch das audiovisuelle Angebot Ö3-Live/Visual ergänzen. Dabei soll im Livestream des Hörfunkprogramms Ö3 der Musikanteil des Programms durch Musikvideos und der Wortanteil durch einen Videostream begleitet werden, der den Nutzer:innen über mehrere Kamerapositionen den Blick ins Sendestudio ermöglicht.
Im Rahmen eines Auftragsvorprüfungsverfahrens, in das der Public Value Beirat und die Bundeswettbewerbsbehörde einbezogen waren, stellte die Behörde fest, dass das neue Angebot einen Beitrag zur gesetzlich geforderten Erfüllung der sozialen, demokratischen und kulturellen Bedürfnisse der österreichischen Bevölkerung und zur wirksamen Erbringung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags leiste. Da das Radioprogramm Ö3 und dessen Musikanteil unzweifelhaft Teil des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags sind, sei es für die Erbringung dieses Auftrages positiv zu bewerten, wenn Weiterentwicklungen, die insbesondere den Veränderungen der Mediennutzung und den Möglichkeiten der Medientechnologie geschuldet sind, das bestehende Angebot attraktiver gestalten, den Übertragungsweg stärken und für weitere Zielgruppen attraktiv machen.
Der noch nicht rechtskräftige Bescheid der KommAustria ist auf der Website der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH unter https://www.rtr.at/medien/aktuelles/entscheidungen/Uebersicht.de.html veröffentlicht (Bewilligung der Bereitstellung des Online-Angebots „Ö3-Live/Visual“).