ÖFI: Gleichstellung der Geschlechter

 Mit 1. Juli 2021 traten neue Richtlinien in Kraft, die ein Stufenmodell vorsehen, um bis 2024 die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen:
Punkt 8 der Richtlinien – Gleichstellung der Geschlechter
Ziel der neuen Regelung ist das Gender-Budgeting, die geschlechtergerechte Verteilung der Fördermittel. Die qualitative inhaltliche Beurteilung der Projekte durch die Projektkommission bleibt die Basis der Förderentscheidungen. Angewendet wird das System auf die Bereiche Stoffentwicklung, Projektentwicklung und Herstellung.
Bei der Berechnung kommt das Schwedische Modell zur Anwendung: Die drei Stabstellen Regie, Drehbuch und Produktion werden nach ihrer Geschlechterbesetzung betrachtet. Die beantragten Fördermittel werden dieser entsprechend zugeordnet und einem virtuellen Frauen- bzw Männerkonto zugerechnet. Folgende Verteilung der Mittel ist schrittweise vorgesehen: 2021/22 sollen mindestens 36% und 2023 mindestens 40% der Fördermittel dem Frauenkonto zugesprochen werden, ab 2024 ist Geschlechterparität vorgesehen.