ORF/Fernsehfonds Austria: Einreichfrist

Um die zeitgerechte und ordnungsgemäße Errichtung der zur Einreichung beim Fernsehfonds Austria notwendigen ORF-Absichtserklärungen gewährleisten zu können, gibt der ORF vor dem ersten Antragstermin des Jahres 2020 die Abgabefrist für die erforderlichen Unterlagen (z.B. Kalkulation, Finanzierungsplan, div. Zusagen etc.) bekannt. Es handelt sich bei der untenstehenden Frist um eine absolute Frist, sollten Unterlagen erst nach diesem Termin beim ORF einlangen, kann eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht gewährleistet werdeb.
Abgabefrist ORF: Freitag, 23.08.2019
Für Rückfragen steht das ORF-Team koproduktionen@orf.at zur Verfügung.