Die Corona-Hilfen für selbstständige KünstlerInnen werden verlängert.
Durch die seit September stetig steigenden Infektionszahlen habe sich bereits im Laufe des Herbstes 2021 ein starker Rückgang der Nachfrage nach Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich abgezeichnet, der bei den betroffenen KünstlerInnen zu Einkommensverlusten geführt hat.
Durch die seit 22.11.2021 erneut geltenden Betretungsverbote von Kunst- und Kulturbetrieben sowie die weitreichenden Beschränkungen von Zusammenkünften besteht nun nahezu keine Möglichkeit für KünstlerInnen, ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mit einem Abänderungsantrag werden nun auch die Instrumente des COVID-19-Fonds im Künstler-Sozialversicherungsfonds und der Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, die zur Abfederung von Corona bedingten Einnahmenausfällen von Künstlerinnen und Künstlern eingerichtet wurden, verlängert.
Das Gleiche gelte für den NPO-Unterstützungsfonds, für den ebenfalls eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, im Jahr 2022 Unterstützungsleistungen an gemeinnützige Rechtsträger und ihnen im Gesetz gleichgestellte Organisationen auszuzahlen. Bei der Beihilfenhöhe könne nach oben und unten abgewichen werden.
Darüber hinaus wird die „Gutscheinlösung“ für entfallene oder verschobene Veranstaltungen verlängert. Der Erstattungsanspruch in Geld wird befristet aufgeschoben bzw. dem Veranstalter/Betreiber das Recht eingeräumt, zwischenzeitlich (teilweise) einen Wertgutschein gestaffelt nach Beträgen zu übergeben. Die Erstattung von Vermittlungsgebühren wird nun gesetzlich ausdrücklich geregelt für Gutscheine, die ab dem 1.1.2022 ausgegeben werden.
Parlament: Kulturausschuss beschließt Verlängerung der Corona-Hilfen
