Reaktionen zur Urheberrechtsabstimmung

Die neue Urheberrechtsrichtlinie kommt. In der finalen Abstimmung im Plenum haben die EU-Parlamentarier den Reformplänen zugestimmt. m EU-Parlament hat die Refom trotz öffentlicher Proteste eine Mehrheit gefunden: 348 Abgeordnete stimmten dafür, 274 dagegen. 36 enthielten sich. Ein Antrag, Änderungen zu einzelnen Artikeln  (Artikel 11, Leistungsschutzrecht  und Artikel 13 Plattformregulierung/Uploadfilter)  zuzulassen, war zuvor knapp gescheitert.

„Das Europäische Parlament hat heute eine richtungweisende Entscheidung getroffen. Kreative und Kunstschaffende haben einen Anspruch auf Entlohnung ihrer Leistung, wenn die großen Internet Konzerne ihre Inhalte nutzen. Die Copyright-Richtlinie ist ausgewogen und fair, neben den Kreativen stärkt sie auch die Rechte der User. Wir danken den Abgeordneten und den vielen Experten, die in den letzten zwei Jahren intensiv an der Richtlinie gearbeitet und sie heute ins Ziel gebracht haben. Das Europäische Parlament hat wohl überlegt entschieden und sich auch nicht durch die Kampagne der Gegner des Urheberrechts verunsichern lassen. Ein guter Tag für die Europäischen Kreativen!“
Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des Verbands der österreichischen Musikwirtschaft, Ifpi

Und auch der Verband Österreichischer Zeitungen begrüßt in einer ersten Stellungnahme das positive Abstimmungsergebnis zur EU-Urheberrechtslinie, welche in der heutigen (26.3.) Plenarsitzung im EU-Parlament in Straßburg erfolgte.
VÖZ-Präsident Markus Mair sprach in einer ersten Stellungnahme „von einer wichtigen Weichenstellung, die den Erhalt von unabhängigem Journalismus in der digitalen Welt sichern kann. Aufgrund der jahrelangen Auseinandersetzung zur EU-Urheberrechtsreform hat diese Einigung nahezu historischen Charakter.“
VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger sieht im positiven Abstimmungsergebnis zur EU-Urheberrechtslinie einen bedeutenden Richtungsentscheid, der auch geistiges Eigentum in der digitalen Welt schützt und einen Vergütungsanspruch damit begründet. Ein wichtiges Instrument in der Auseinandersetzung mit Suchmaschinen-Betreibern und Nachrichten-Aggregatoren.“
„Das Lobbying und die verbreitete Verunsicherung der großen US-Plattformen, die auch viele Nutzer in den Bann gezogen haben, war letztendlich nicht erfolgreich. Ein wichtiges Signal für die europäische Kreativ- und Medienindustrie“, schloss Grünberger.

Der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft begrüßt die Tatsache, dass Online-Content-Sharing-Plattformen wie YouTube vermehrt in die Verantwortung kommen und damit die Grundlage dafür geschaffen wird, dass das digitale Eco-System an Fairness gegenüber den Urhebern und den Kreativ-Branchen gewinnt.
Die ebenfalls heiß diskutierten Bestimmungen des neuen Urhebervertragsrechts sind zur Kenntnis zu nehmen. Bei der Umsetzung in nationales Recht wird darauf zu achten sein, dass die Bestimmungen tatsächlich ihren Zweck erfüllen und nicht den bürokratischen Aufwand erhöht. Die heutige Entscheidung ist eine für die von kleinen- und mittleren Unternehmen geprägte Film- und Musikwirtschaft in Österreich besonders wichtig. Damit sollte das Urheberrecht seinem Ziel als Eigentums-Schutzrecht von Film- und Musikschaffenden auch im digitalen Umfeld gerecht werden. Nicht zu verkennen ist aber, dass der Text in Hinblick auf die nationale Implementation zahlreiche legale Fragen offen lässt, die der Fama (FV filmandmusicaustria) bestrebt ist, aktiv und zusammen mit den politischen Entscheidungsträgern einer Lösung herbeizuführen.

Auch die VdFS – Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden ist über die wichtige Errungenschaft im Sinne der KünstlerInnen erfreut.
„Ein Bestsellerparagraph und ein Rückrufsrecht in den Art 20-22 der Richtlinie sorgen dafür, dass das oft ungleiche Verhandlungsgewicht zwischen Kunstschaffenden und Verwertern ausgeglichen wird und es erstmals auch urhebervertragsrechtliche Bestimmungen auf europäischer Ebene gibt“, so Gernot Schödl, Geschäftsführer der VdFS.

Die österreichischen Verwertungsgesellschaften danken allen Abgeordneten im Europäischen Parlament, die die Richtlinie unterstützt haben. Sie tragen dazu bei, dass das Internet gerechter wird und die Wertschöpfung in Europa auch in Zukunft gesichert ist. In den nächsten Monaten wird die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, dies sollte im konstruktiven Dialog mit allen InteressensvertreterInnen erfolgen.
Die österreichischen Verwertungsgesellschaften:
AKM Autoren, Komponisten und Musikverleger registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
austro mechana Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte Gesellschaft m.b.H.
Bildrecht GmbH Gesellschaft zur Wahrnehmung visueller Rechte
Literar-Mechana Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte Ges.m.b.H.
LSG Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH
VdFS Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Die österreichischen Verwertungsgesellschaften AKM, austro mechana, Bildrecht, Literar-Mechana, LSG und VdFS vertreten die Rechte von mehr als 80.000 Kreativen, Kunstschaffenden und Kulturproduzenten in den Sparten Musik, Film, Literatur, Journalismus, Wissenschaft, Fotografie, Grafik, Design, bildende und darstellende Kunst.