Veranstaltungsbranche: Gutscheinlösung

Eva Blimlinger, Kultursprecherin der Grünen stellte Gutscheinlösung vor

Die vom Justizausschluss beschlossene Regelung einer „Gutscheinlösung“ für alle Veranstaltungen sorgt für ein leichtes Aufatmen.
Demnach ist vorgesehen, dass für Tickets bis zu einem Wert von 70 Euro ein Gutschein ausgestellt wird. Für teurere Karten kann man sich bis zu 180 Euro auszahlen lassen. Ein etwaiger Betrag, der den addierten Gesamtwert von 250 Euro übersteigt, wird wiederum in einen Gutschein umgewandelt. Gültig sind diese bis Ende 2022. Wurden die Gutscheine bis dahin nicht konsumiert, hat man Anspruch auf eine Rückerstattung.
„Das Ziel dieser Maßnahme ist, dass die Veranstalter einerseits nicht insolvent werden, und andererseits die Kunden besser abgesichert sind“, betonte Eva Blimlinger, Kultursprecherin der Grünen. „Wenn die Veranstalter insolvent werden, bekommen die Leute nämlich gar nichts. Mit der Gutscheinlösung schiebt man die Frage der Liquidität hinaus. Es ist aus unserer Sicht der beste Kompromiss für beide Seiten.“
„Als seit fast 25 Jahren bestehendes, größtes Vertriebssystem für Konzert-, Sport- und Veranstaltungskarten Österreichs begrüßen wir die im Raum stehende Lösung des zeitlich befristeten Gutscheins sehr“, so oeticket-CEO Christoph Klingler. Die Bundesregierung beweist mit der heute vorgestellten Lösung Weitblick, Verantwortung und ein großes Verständnis sowohl für die dramatische Situation der Kultur-, Sport und Veranstaltungsbranche als auch für die kurz- und langfristigen Probleme, mit denen Kunden bei Insolvenzen konfrontiert wären.
Fast alle Veranstalter kämpfen seit Mitte März 2020 mit denselben Problemen: Sie haben wie bisher mit durchwegs eigenen finanziellen Mitteln bereits ungeheure unwiederbringliche Vorinvestitionen (unter anderem Gehälter, Rechte, Proben, Technik, Pacht, Ticketing, Marketing etc.) getätigt, die bei einer Ticketrückzahlung in vielen Fällen das sofortige Aus bedeuten würden. Somit wären Verschiebungen nicht mehr durchführbar und neue Inszenierungen, Auftritte und Termine natürlich nicht mehr möglich.
Diese Insolvenzen von Spielstätten, Veranstaltern und Vereinen hätten für den Endkunden meist den Totalverlust der bezahlten Ticketgelder zur Folge, da die Ticketunternehmen aufgrund ihrer Besorger- und Vermittlertätigkeit erst auf Anweisung des Veranstalters und bei Vorhandensein dessen Gelder auch Kunden auszahlen dürfen und können. oeticket wird mit den Verantwortlichen und den Veranstaltern die geplanten neuen Regelungen im Detail besprechen und so schnell wie möglich die technischen Voraussetzungen für eine Gutschein- und Einlöselogik entwickeln.
„Wir bitten daher um etwas Geduld, bis die entsprechenden Lösungen zur Verfügung stehen. Die momentane Situation mit der noch nie dagewesenen Menge an Verschiebungen und Absagen bedeutete bereits in den letzten Wochen einen ungeheuren personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand“, so Klingler.
Der nun vorliegende Vorschlag der Bundesregierung wird hier für eine deutliche Beschleunigung sorgen, sobald die Systeme bereitstehen.
Ähnlich positiv beurteilt Filip Potocki, CEO Arcadia Live den Beschluss: „Covid-19 und die Maßnahmen zur Eindämmung seiner Ausbreitung stellen uns und viele andere vor noch nie dagewesene Herausforderungen. So wie für sämtliche Kunst- und Kulturschaffende, waren die letzten Wochen auch für uns VeranstalterInnen von Ungewissheiten – und durchaus auch (Existenz-) Ängsten – geprägt.Um dennoch mit ein wenig Zuversicht in die Zukunft blicken zu können, bedarf es jedoch nicht nur viel Optimismus und Leidenschaft für die Materie, sondern auch wirtschaftlicher Anhaltspunkte und Perspektiven, denen die österreichische Bundesregierung mit dem besagten Gesetzesentwurf Rechnung trägt.“