Abgabefrist: ORF-Koproduktionen Q1/2020

Um die zeitgerechte und ordnungsgemäße Errichtung der zur Einreichung beim Fernsehfonds Austria notwendigen ORF-Absichtserklärungen gewährleisten zu können, gibt das Team (Roland Weissmann, Michael Krön, Stephan Fadinger) der ORF-Abteilung Koproduktion vor dem ersten Antragstermin des Jahres 2020 die Abgabefrist für die erforderlichen Unterlagen (z.B. Kalkulation, Finanzierungsplan, div. Zusagen etc.) bekannt:
Es handelt sich bei der untenstehenden Frist um eine absolute Frist, sollten Unterlagen erst nach diesem Termin beim ORF einlangen, kann eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht gewährleistet werden.
Abgabefrist ORF: Dienstag, 17.12.2019, Rückfragen an koproduktionen@orf.at