Comeback-Richtlinien für sichere Filmdreharbeiten

Es darf wieder gedreht werden (Foto: Vienna Film Commission)

Die Bemühungen der letzten Wochen in der Filmwirtschaft waren darauf konzentriert, möglichst schnell wieder zu Rahmenbedingungen für professionelle Dreharbeiten zu kommen. Zu diesem Zweck wurden Comeback-Richtlinien entwickelt, die dazu dienen sollen, brancheninternes Procedere für sichere Dreharbeiten im Schatten der Coviod-19-Krise zu schaffen und damit das Risiko für Cast & Crew zu minimieren. Ein gemeinsam von den Filmverbänden erstelltes Papier wurde dem Gesundheitsministerium präsentiert und es wurde dort als geeignet empfunden, die Bestimmungen der Verordnung vom 30.04.2020 (Covid-Lockerungsverordnung, BGBl 197/2020) zu konkretisieren.
Das Comeback-Papier ist ausschließlich für den Bereich der fiktionalen Kino-und Fernsehfilmbereich gedacht; im Werbefilmbereich gibt es entsprechende Richtlinien bereits unter www.werbefilmproduktion-corona.at
„Damit wurden endlich Rahmenbedingungen geschaffen, die wieder sichere Dreharbeiten auch in Zeiten der Pandemie ermöglichen“, so  Danny Krausz, Obmann des Fachverbands der Film-und Musikwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich, „der nächste Vorstoß der Filmverbände* wird in die Richtung gehen, eine Bundesausfallsbürgschaft für Versicherungen inkl. des Covid-19-Riskos, wie im Comeback Papier zur Ausfallhaftung beschrieben, zu erhalten und sind wir diesbezüglich in konstruktiven Verhandlungen.“
Alexander Dumreicher-Ivanceanu, Vorsitzender der Fachvertretung Wien: „Zentral ist, dass Filmdreharbeiten unter hohen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Cast und Crew nun wieder möglich werden und dabei die künstlerische Gestaltungsfreiheit von Regie und SchauspielerInnen gewahrt wird.“
John Lüftner merkt namens des Filmverbands AAFP an: “Dieser wichtige erste Schritt wird auch die inhaltliche Grundlage für die hoffentlich bald kommende Bundesausfallsbürgschaft sein; unter diesen Voraussetzungen kann die österreichische Filmwirtschaft noch vor dem Sommer endlich wieder zu arbeiten beginnen.“
Die Richtlinien finden sich unter folgendem Link: https://bit.ly/3cOHLI7