Covid-Ausfallfonds für Film- und TV-Produktionen verlänger

Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer verlängert Antragsfrist für Comeback-Zuschuss für Film- und TV-Produktionen bis Ende des Jahres

Zur Sicherung der österreichischen Filmwirtschaft werden Film- und TV-Produzenten mit einem Zuschuss unterstützt. Die Einreichfrist wird von 30.06.2021 auf 31.12.2021 verlängert.
Nach wie vor besteht das Risiko einer COVID-19 bedingten Drehunterbrechung, die in diesem beschäftigungsintensiven und künstlerisch-kreativen Gewerbe mit immensen Ausfallskosten einhergeht. Die Verlängerung des Comeback-Zuschusses trägt somit maßgeblich zur Verbesserung und Stabilisierung der Rahmenbedingungen am Filmstandort Österreich in den kommenden Monaten bei, da private Versicherungen weiterhin keine pandemiebedingten Ausfälle übernehmen.
Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer: „Trotz der positiven Entwicklung in der Pandemiebekämpfung bleibt für Filmdreharbeiten ein Restrisiko – wenn etwa zentrale Crew-Mitglieder aufgrund einer Corona-Infektion oder Quarantäne ausfallen. Diesem Umstand tragen wir mit der Verlängerung des Comeback-Zuschusses für den Filmbereich Rechnung. Das Charmante an dieser Maßnahme ist: Wenn kein Schaden entsteht und alles nach Plan läuft, entstehen keine Kosten. Gleichzeitig geben wir den Filmschaffenden in Österreich die Sicherheit, die sie brauchen, um weiterhin produzieren zu können.“
Hintergrundinfos:
• Einreichfrist wird von 30.06.2021 auf 31.12.2021 verlängert.
• Mit der Verlängerung kann auch unter dem Dach der Corona-Maßnahmen-Verordnungen – ergänzt durch die filmspezifischen brancheninternen Richtlinien – weiter gedreht werden.
• Die österreichische Filmwirtschaft trägt maßgeblich zur Entwicklung des Wirtschaftsstandorts bei: Investitionen in dieser Branche schaffen Arbeitsplätze, stärken die internationale Wettbewerbsfähigkeit und tragen nicht zuletzt auch ganz wesentlich zur Identitätsstiftung bei.
• Aufgrund der Schutzmaßnahmen gegen die COVID-19-Krise stehen die österreichischen Film- und TV-Produzentinnen und Produzenten allerdings vor ernsten Herausforderungen: Dreharbeiten mussten unterbrochen werden und konnten nur unter besonderen Schutzbedingungen wiederaufgenommen werden.
• Zur Unterstützung dieser Projekte wurde vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport im Einvernehmen des Bundesministeriums für Finanzen der Comeback-Zuschuss für Film- und TV-Produktionen geschaffen.
• Insbesondere werden dabei Produktionsfirmen unterstützt, die ihre Arbeit aufgrund der COVID-19-Krise unterbrechen mussten, bzw. die nur mit Einschränkungen mit den Dreharbeiten beginnen konnten. Insgesamt stellt die Bundesregierung dafür 25 Millionen Euro zur Verfügung. Die Abwicklung des Comeback-Zuschusses für Film- und TV-Produktionen erfolgt durch die aws.
• Ausfallzuschüsse können pro Produktion bis zu 75 Prozent der förderbaren Herstellungskosten betragen. Die maximale Förderung liegt im Einzelfall bei 2,5 Millionen Euro.
• Voraussetzung für die Geltendmachung von Kosten ist eine durch behördlich angeordnete COVID-19-Maßnahmen bedingte Unterbrechung sowie der Nachweis der Umsetzung von Schutzkonzepten, die das Risiko einer Corona-Infektion am Set minimieren sollen.
• Einreichungen sind über den aws Fördermanager möglich
Bisherige Bilanz:
• 29 Anträge mit einem Fördervolumen von EUR 4,4 Mio. wurden genehmigt.
• EUR 20,6 Mio. stehen noch zur Verfügung.