EU-Parlament hebt Geoblocking auf

Neben dem Urheberrecht wurde letzte Woche vom EU-Parlament auch ein Richtlinienentwurf, der den grenzüberschreitenden Zugang von Fernseh- und Radioproduktionen vorsieht, beschlossen-
Rundfunksender in der EU sollen künftig auch in ihren Online-Mediatheken leichter Eigenproduktionen wie Nachrichtensendungen oder Serien in allen EU-Mitgliedstaaten anbieten können – also ohne Geoblocking in der EU. Die Richtlinie weitet hierfür das sogenannte Herkunftslandprinzip aus der Satelliten- und Kabelrichtlinie auf Online-Fernsehen aus. Somit müssen Lizenzen für gesendete Inhalte nur für das Land eingeholt werden, in dem sie diese direkt übertragen. Gilt jedoch nicht für Sportinhalte. Kritik gab es im Vorfeld von Filmproduzenten und Verbänden privater Rundfunksender, da damit das Prinzip der territorialen Rechteverwertung aufgehoben wird.
Die Kommission wieder argumtiert den Beschluss im Parlament, da damit „die 2015 eingeleitete Modernisierung des EU-Urheberrechts“ abgeschlossen werde und die Gemeinschaft „der Vollendung des digitalen Binnenmarkt einen guten Schritt näher“ komme. Das weitere Procedere: der Entwurf muss noch vom Rat gebilligt werden, danach haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die Regeln auf nationaler Ebene umzusetzen.