„Flimmit neu“: von RTR abgelehnt

Kein Nachweis für wirtschaftliche Tragbarkeit des öffentlich-rechtlichen „Flimmit neu“

In einem Antrag unterbreitete der ORF der KommAustria den Vorschlag für einen „Öffentlich-rechtlichen Abrufdienst mit fiktionalem Schwerpunkt (Film und Serie)“, womit der ORF erstmals einen gebührenfinanzierten Bezahldienst einführen möchte. Die Inhalte dieser Online-Videothek sollen zu 95 % aus im ORF TV-Programm bereits ausgestrahlten oder zukünftig dort zur Ausstrahlung geplanten Sendungen bestehen. Ergänzt werden soll das Angebot zu 5 % aus Fremdproduktionen. Die Finanzierung soll sich unter anderem aus Abo-Gebühren, Gebühren für Einzelabrufe und aus dem ORF-Programmentgelt zusammensetzen. Um Letzteres zu ermöglichen, soll die bisher defizitäre, über Tochterunternehmen im ORF-Besitz stehende Online-Videothek „Flimmit“ in ein öffentlich-rechtliches Angebot überführt werden.
Zwar sei es dem ORF grundsätzlich nicht untersagt, im Rahmen seines öffentlich-rechtlichen Angebotes auch einen „Bezahldienst“ anzubieten, heißt es dazu im Bescheid der KommAustria. Entscheidend sei im gegenständlichen Fall aber der gesetzlich geforderte, jedoch vom ORF nicht erbrachte Nachweis über die wirtschaftliche Tragbarkeit des neuen Angebotes (§ 4f Abs. 1 ORF-G). Bei dem vorgelegten Finanzierungskonzept für die neue Videothek bleibe völlig unklar, wie groß der Anteil sei, der aus dem ORF-Programmentgelt einfließen müsste. Unsicherheitsfaktoren, wie die Nutzerakzeptanz, also künftige Abonnenten und Einzelabrufe, sowie die Abgeltung von Produzentenrechten, aber auch nicht eindeutige Angaben darüber, welche konkreten Kosten mit den Abo- oder Einzelabrufgebühren der Nutzer gedeckt werden sollen, ließen keine dementsprechende Feststellung zu.
Insgesamt erkennt die KommAustria daher nicht, wie der ORF mit seinem Finanzierungskonzept das Kriterium der gesetzlich geforderten wirtschaftlichen Tragbarkeit sicherstellen will und kommt daher zu dem Schluss, dass der Genehmigungsantrag abzuweisen ist.
Die noch nicht rechtskräftige Bescheid ist auf der Website der RTR-GmbH unter https://www.rtr.at/de/m/KOA1128018004 („Flimmit neu“) veröffentlicht.