Im Sinne der Urheber

438 Abgeordnete stimmten für den Plan fürs neue Urheberrecht, 226 dagegen, 39 enthielten sich.

Das Plenum des Europaparlaments hat am 12. September im zweiten Anlauf im Sinne der Urheber abgestimmt und läutet damit eine Reform des EU-Urheberrechts ein. Verlage, Autoren, Plattenfirmen und andere Rechteinhaber bekommen nach dem neuen Recht nun die ihnen fair zustehenden Tantiemen. Es war dringend notwendig, dass etwas passieren musste, denn bisher wurde nach den Regeln von 2001 agiert.
Noch im Juli hatten sich die Parlamentarier in Straßburg nicht auf eine gemeinsame Position einigen können, besondersum zwei Punkte gab es heftige Diskussionen: die Einführung eines europaweiten Leistungsschutzrechts für Presseverleger und eine automatische Vorabfilterung von Inhalten (durch sogenannte Upload-Filter) für Plattformen wie YouTube. Plattformen wie Google dürfen Snippets, sprich Artikelanreißer nicht mehr kostenlos zeigen und dadurch ihre Akttraktivität erhöhen.

Beides kann nun Teil der Reform werden, allen Bedenken etwa von Netzaktivisten, Akademikern und sogar Pionieren des Internets zum Trotz. 438 Abgeordnete stimmten für den Plan fürs neue Urheberrecht, 226 dagegen, 39 enthielten sich. Das EU-Parlament hat nun im Sinne der Kreativen abgestimmt, wobei die Abstimmung erst der Beginn für die sogenannten Trilog-Gespräche zwischen EU-Parlament, dem Rat als Vertretung der Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission.
„Der kulturelle Diebstahl im Netz muss aufhören. Wir brauchen eine angemessene Vergütung für Künstler, Kreative und Journalisten. Alle Rechteinhaber haben einen Anspruch auf Anerkennung ihres geistiges Eigentums, online genauso wie offline“, sagte der zuständige EU-Berichterstatter und CDU-Europaabgeordnete Axel Voss. „Es wird Zeit, dass Online-Plattformen faire Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern treffen und die unentgeltliche Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken eindämmen.“