KommAustria genehmigt GIS-Erhöhung

Die vom ORF-Stiftungsrat beschlossene Anhebung des Programmentgelts für Fernsehen und Radio um in Summe rund 8 Prozent erfüllt die Bestimmungen und Voraussetzungen des ORF-Gesetzes. Zu diesem Ergebnis kommt die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) nach Prüfung der am 18. Oktober 2021 vom ORF erhaltenen, umfangreichen Unterlagen und Berechnungen. Damit kann die Erhöhung bereits am 1. Februar 2022 in Kraft treten.
Das ORF-Gesetz ermächtigt die Medienbehörde KommAustria, einen Beschluss des Stiftungsrates zur Neufestsetzung des Programmentgelts innerhalb von drei Monaten aufzuheben, wenn der Beschluss im Widerspruch zum ORF-Gesetz steht. Diese Frist lässt die KommAustria nun verstreichen.
Wesentliche Grundlage für die Neufestsetzung ist eine vom ORF berechnete Finanzvorschau und der sich daraus ergebende Finanzbedarf für die fünf Jahre im Zeitraum 2022 bis 2026. Die KommAustria hatte im Kern zu prüfen, ob dieser Finanzplan gemäß §31 ORF-Gesetz auf eine sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages ausgerichtet ist und ob die zu Grunde gelegten Zahlen und Annahmen für die kommenden Geschäftsjahre auch im Vergleich zu Erfahrungen aus der Vergangenheit plausibel erscheinen. Die Verantwortung für die einzelnen Maßnahmen und die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags liegt beim Generaldirektor des ORF.Die Plausibilitätsrechnung führten die von der KommAustria zur ORF-Prüfungskommission bestellten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzleien „Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH“, Wien, und die „HLB Vorarlberg GmbH Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung“, Feldkirch, durch.