ORF darf Flimmit weiterhin betreiben

Zum Wiedersehen gibts die Vorstadtweiber auch bei Flimmit

Die Medienbehörde KommAustria genehmigt dem Österreichischen Rundfunk den Betrieb eines Online-Videoabrufdienstes, der aus einer Kombination von ORF-Programmentgelt und Abonnement-Gebühren finanziert werden soll. Ein entsprechendes Angebotskonzept mit dem Titel „Öffentlich-rechtlicher Abrufdienst mit fiktionalem Schwerpunkt (Film und Serie)“ hatte der ORF im April dieses Jahres in einem zweiten Anlauf bei der Behörde vorgelegt.
Der ORF will damit die bisher über Tochtergesellschaften in seinem Besitz befindliche, kommerzielle Online-Videothek „Flimmit“ zu einem eigenen, öffentlich-rechtlichen und werbefreien Abrufdienst umbauen. Die Inhalte sollen dann zu 95 % aus im ORF TV-Programm ausgestrahlten Sendungen bestehen und mit Fremdproduktionen ergänzt werden. Zum weit überwiegenden Teil soll das Angebot österreichische und europäische Werke enthalten, davon zu etwa 2/3 Eigen-, Auftrags- und Co-Produktionen des ORF. Darin erkennt die Behörde einen kulturellen Mehrwert und einen Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages.
Im Jahr 2018 hatte die Behörde einen vergleichbaren Antrag des ORF vor allem deshalb abgelehnt, weil das damalige Finanzierungskonzept den im ORF-Gesetz geforderten Nachweis der wirtschaftlichen Tragbarkeit nicht ausreichend darlegte. Insbesondere blieb offen, in welchem Ausmaß und wofür genau das ORF-Programmentgelt hinzugezogen werden sollte. In dem neuerlichen Antrag hat der ORF dies mit einem Betrag von 500.000 bis 600.000 Euro pro Jahr eindeutig beziffert und gedeckelt. Außerdem präzisierte er, dass das Programmentgelt für die Bereitstellung der Plattform verwendet wird, während zusätzliche Ausgaben wie die Online-Nutzungsrechte der Videos durch die Abo-Einnahmen finanziert werden sollen. Das Abonnement soll knapp 30 Euro pro Jahr kosten, in rund 10 Jahren sollen rund 50.000 Abonnenten erreicht sein. Eine Teilfinanzierung durch Abonnements ist dem ORF weder durch nationales noch nach europäischem Recht untersagt.
Link zum noch nicht rechtskräftigen Bescheid: https://www.rtr.at/de/m/KOA1128019011.