Territorialprinzip & Geoblocking

Werner Müller (Fama) appelliert an die Politik

Am 21. November wurde im primär zuständigen Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI), eine für den österreichischen Film wichtige Entscheidung getroffen. Lange wurde zum Entwurf der sogenannten SAT/CAB-Verordnung diskutiert, ob das Ursprungslandprinzip für Sender-affine Online-Rechte eingeführt werden soll – eine Bestimmung die von der Filmwirtschaft als Schwächung des Territorial-Prinzips mit großer Sorge kritisiert wurde.
Eine Reihe von EU-Mitgliedsländern hat sich daher auch gegen diese Bestimmung ausgesprochen. Zuletzt wurde in den Ausschüssen des EU-Parlaments verschiedene Kompromissvorschläge diskutiert. Nun hat sich der JURI-Ausschuss mit Mehrheit für eine weitgehende Erhaltung des Territorials-Prinzip ausgesprochen, wonach die Sender nach den EU-Abgeordneten künftig nur ihre eigenen Nachrichten und selbst produzierten Aktualitätssendungen online verbreiten sollen. Für Auftrags- und Koproduktionen verbleibt es beim gelebten Territorial-Prinzip, wobei individuelle Lizenzierung durch die ProduzentInnen weiterhin möglich sind. Einen Automatismus oder „Gratis-Lizenzierung“ über das Ursprungslandprinzip wird jedoch nicht stattfinden.
Wenngleich es hier nur um eine Entscheidung eines Ausschusses geht, ist das JURI-Kommitee in dieser Frage entscheidend und ist damit wohl die Willensbildung für die endgültige Entscheidung in der richtigen Richtung determiniert. Dies ist für das europäische Filmschaffen eine Entscheidung von großer Tragweite und ein Schritt in die richtige Richtung.
Die intensive Lobbying-Arbeit der Interessenvertretungen der Filmwirtschaft auf europäischer und nationaler Ebene hat damit wohl Wirkung gezeigt und ist allen Beteiligten für ihr großes Engagement in dieser seit einen Jahr heftig diskutierten Frage zu danken. Es gelte nun, im kommenden sog. Trilog zwischen Europäischem Rat, Kommission und Parlament diese Willensbildung zu sichern und darf die Filmwirtschaft hier hoffentlich auch auf die Unterstützung der österreichischen Politik hoffen, die ja zweifelsohne ihre Führungsrolle im Rahmen der EU-Präsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2018 wahrnehmen wird.

Eine weitere wichtige Entscheidung, ist aus dem Europäischen Parlament zu berichten. Das Europäische Parlament hat nun -wie bereits medial berichtet – eine Einigung mit dem Konzil und der Kommission über das Geoblocking-Verbot gefunden. Trotz gegenteiliger Meinungen mancher parlamentarischer Ausschüsse bleiben audiovisuelle Dienstleistungen von diesem europaweit geltenden Geoblocking-Verbot ausgeschlossen; deren allfällige Einbindung soll allerdings in zwei Jahren in der Evaluierungs-Phase erneut untersucht werden. Für den Moment bedeutet dies aber, dass die territoriale Exklusivität, die für Finanzierung-und Verwertung von Filmproduktionen so existenziell ist, weiterhin erhalten bleiben kann.
Beide Ergebnisse sind nur der konsequenten Interessenarbeit zu verdanken und bestätigt dieses Ergebnis erneut die Wichtigkeit europäischer Branchenverbände gegenüber der EU-Kommission und Teilen der parlamentarischen Komitees, deren politische Absichten oft von unrealistischen Vorstellungen über die Notwendigkeiten der europäischen Filmproduktionswirtschaft geprägt sind. Der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft war in diese Bemühungen mit eingebunden und bedankt sich bei allen Beteiligten für die anstrengende und langwierige Interessenvertretung, die für dieses Ergebnis notwendig war. But – it`s not over till it`s over! Weitere Überzeugungsarbeit wird notwendig sein!