Veranstaltungen: Novellierung der Lockerungsverordnung

Ob das Konzerthaus bei „Christmas in Vienna“ wieder ausverkauft sein wird?

Die Novellierung der Lockerungsverordnung regelt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen Veranstaltungen und Events (z.B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Firmenfeiern, etc.), Schulungen, Aus- und Weiterbildungen wieder stattfinden können.
Die wichtigsten Eckpunkte:

• Veranstaltungen, Schulungen sowie Aus- und Weiterbildungen können ab 29. Mai wieder stattfinden
• Ab 29. Mai sind Veranstaltungen bis 100 Personen (Indoor wie Outdoor) erlaubt
• Ab 1. Juli dürfen Veranstaltungen bis 250 Personen Indoor und bis zu 500 Personen Outdoor abgehalten werden
• Ab 1. August können Veranstaltungen bis 500 Personen Indoor und 750 Personen Outdoor stattfinden
• Mit Sondergenehmigung sind dann auch Veranstaltungen bis 1.000 (Indoor) bzw. 1.250 Personen (Outdoor) zulässig
• Hochzeiten sind wieder möglich, bleiben aber mit bis zu 100 Personen begrenzt

Grundsätzlich gelten für Veranstaltungen folgende Regeln:

• Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind (z.B. SchauspielerInnen oder MusikerInnen), sind nicht  einzuberechnen
• Generell sollen fix zugeteilte Sitzplätze vorhanden sein
• Bei Veranstaltungen mit fixen Sitzplätzen muss entweder 1- Meter-Mindestabstand gehalten werden oder zumindest 1 Sitzplatz frei bleiben. Wird dabei der Mindestabstand unterschritten, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden
• Ohne fixe Platzzuweisung sind bis Ende August nur 100 Personen zulässig
• Besuche von Personengruppen sind – analog zur Gastronomie – möglich
• Die Verabreichung von Speisen und Getränken (z.B. Pausenbuffets) ist unter denselben Bedingungen wie in der Gastronomie möglich
• Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen benötigen ein COVID-19-Präventionskonzept (u.a. Schulung der MitarbeiterInnen, Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos, Hygienevorgaben und Regelung zum Verhalten im Infektionsfall).
Unter Berücksichtigung der allgemeinen Auflagen für Veranstaltungen sind somit etwa Theateraufführungen, Opernvorstellungen aber auch Kinovorstellungen im Innen- wie auch im Freiluftbereich wieder möglich. Zusätzlich zu den Lockerungen bezüglich der maximal möglichen Personenanzahl gibt es ebenso Erleichterungen bei den Proben für Berufs- und Amateurkunstschaffende.